Neues
Recht entlang der Lebensmittelkette:
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in Kraft getreten
(aid) - Bisher weitgehend
unbeachtet von der Öffentlichkeit und dennoch von erheblicher Tragweite hat
sich in der vergangenen Woche der Umbau des deutschen Lebensmittelrechts
vollzogen. Mit Wirkung zum 7. September 2005 trat das Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft. Das in Fachkreisen heftig
umstrittene und Mitte Juni im Vermittlungsausschuss des Deutschen
Bundestages noch einmal nachverhandelte neue Basisgesetz für Futtermittel
und Lebensmittel fasst elf bisherige Gesetze zusammen und hat sie
größtenteils vollständig abgelöst. So gelten beispielsweise das seit 1974
bestehende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG),
das Weingesetz oder Fleischhygienegesetz nicht mehr.
Das am 6. September im Bundesgesetzblatt I veröffentlichte, 52 Seiten
umfassende Gesetzeswerk ergänzt die seit Anfang dieses Jahres geltende
EU-Basis-Verordnung 178/2002. Beide bilden nun den gemeinsamen Rechtsrahmen
für Lebensmittel und Futtermittel und setzen die im EU-Weißbuch zur
Lebensmittelsicherheit erstmals formulierte Strategie des vorbeugenden
Verbraucherschutzes entlang der Lebensmittelkette in geltendes Recht um. Das
neue LFGB umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen vom Acker bis
zum Teller und gilt außer für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch für
Futtermittel und Kosmetika. Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit.
Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht
werden. Der Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie
Qualität der Ware sicherzustellen. Auf allen Verarbeitungsstufen vom Feld
bis auf den Teller ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten.
Bei hinreichendem Verdacht für ein Gesundheitsrisiko können die Behörden die
Öffentlichkeit informieren. Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber auf
die seit den 80er Jahren bekannt gewordenen Skandale reagiert (Glykol in
Wein 1986, unzulässiger Einsatz des Hormons Clenbuterol in der Kälbermast
1988, Dioxinskandal in Belgien 1999, Nitrofen in Biogetreide 2002), bei
denen es mehrheitlich schwierig war und einige Zeit dauerte, bis alle
betroffenen Chargen gefunden und aus dem Verkehr gezogen waren.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen sind dem LFGB untergeordnet,
beispielsweise die Nährwertkennzeichnungsverordnung, die
Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, die Verordnung über diätetische
Lebensmittel. In vielen Bereichen besteht noch ergänzender Regelungsbedarf.
Verordnungsentwürfe, die derzeit diskutiert werden, liegen u. a. vor zu
Health-Claims (Gesundheitsversprechen), zur Anreicherung von Lebensmitteln
und zur Verpackung von Lebensmitteln. Nicht nur an die neue Bezeichnung
LFGB, vor allem an den Umgang mit dem neuen Gesetz werden sich die meisten
Anwender wohl erst noch gewöhnen müssen. In zahlreichen Punkten der
Rechtsvorschrift wird auf die EU-Basis-Verordnung verwiesen, so dass sich
viele Regelungen vollständig erst beim Nachlesen in beiden Gesetzeswerken
erschließen. Die Zukunft wird zeigen, wie sich das LFGB in der Praxis, etwa
im Skandalfall bewährt. Bis dahin bleibt ein abschließendes Qualitätsurteil
über die neuen Rechtsvorschriften offen.
aid, Ute Gomm
Hier können Sie das neue LFGB nachlesen