Neues Recht entlang der Lebensmittelkette:
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in Kraft getreten


(aid) - Bisher weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit und dennoch von erheblicher Tragweite hat sich in der vergangenen Woche der Umbau des deutschen Lebensmittelrechts vollzogen. Mit Wirkung zum 7. September 2005 trat das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Kraft. Das in Fachkreisen heftig umstrittene und Mitte Juni im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal nachverhandelte neue Basisgesetz für Futtermittel und Lebensmittel fasst elf bisherige Gesetze zusammen und hat sie größtenteils vollständig abgelöst. So gelten beispielsweise das seit 1974 bestehende Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), das Weingesetz oder Fleischhygienegesetz nicht mehr.
Das am 6. September im Bundesgesetzblatt I veröffentlichte, 52 Seiten umfassende Gesetzeswerk ergänzt die seit Anfang dieses Jahres geltende EU-Basis-Verordnung 178/2002. Beide bilden nun den gemeinsamen Rechtsrahmen für Lebensmittel und Futtermittel und setzen die im EU-Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit erstmals formulierte Strategie des vorbeugenden Verbraucherschutzes entlang der Lebensmittelkette in geltendes Recht um. Das neue LFGB umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen vom Acker bis zum Teller und gilt außer für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch für Futtermittel und Kosmetika. Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Der Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Auf allen Verarbeitungsstufen vom Feld bis auf den Teller ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten. Bei hinreichendem Verdacht für ein Gesundheitsrisiko können die Behörden die Öffentlichkeit informieren. Mit diesen Regelungen hat der Gesetzgeber auf die seit den 80er Jahren bekannt gewordenen Skandale reagiert (Glykol in Wein 1986, unzulässiger Einsatz des Hormons Clenbuterol in der Kälbermast 1988, Dioxinskandal in Belgien 1999, Nitrofen in Biogetreide 2002), bei denen es mehrheitlich schwierig war und einige Zeit dauerte, bis alle betroffenen Chargen gefunden und aus dem Verkehr gezogen waren.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen sind dem LFGB untergeordnet, beispielsweise die Nährwertkennzeichnungsverordnung, die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, die Verordnung über diätetische Lebensmittel. In vielen Bereichen besteht noch ergänzender Regelungsbedarf. Verordnungsentwürfe, die derzeit diskutiert werden, liegen u. a. vor zu Health-Claims (Gesundheitsversprechen), zur Anreicherung von Lebensmitteln und zur Verpackung von Lebensmitteln. Nicht nur an die neue Bezeichnung LFGB, vor allem an den Umgang mit dem neuen Gesetz werden sich die meisten Anwender wohl erst noch gewöhnen müssen. In zahlreichen Punkten der Rechtsvorschrift wird auf die EU-Basis-Verordnung verwiesen, so dass sich viele Regelungen vollständig erst beim Nachlesen in beiden Gesetzeswerken erschließen. Die Zukunft wird zeigen, wie sich das LFGB in der Praxis, etwa im Skandalfall bewährt. Bis dahin bleibt ein abschließendes Qualitätsurteil über die neuen Rechtsvorschriften offen.
aid, Ute Gomm

Hier können Sie das neue LFGB nachlesen