haccp

HACCP


Richtlinie 93/43/EWG des Rates über Lebensmittelhygiene

vom 14. Juni 1993 (ABl. Nr. 1175/1)

Art. 1.
Art. 2.
Art. 3.
Art. 4.
Art. 5.
Art. 6.
Art. 7.
Art. 8.
Art. 9.

Art. 10.
Art. 11.
Art. 12.
Art. 13.
Art. 14.
Art. 15.
Art. 16.
Art. 17.

Anhang:
Vorbemerkung
I. Allgemeine Anforderungen an Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (ausgenommen die in Abschnitt III genannten Betriebsstätten)
II. Spezifische Anforderungen innerhalb von Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, be- oder verarbeitet werden (ausgenommen Eßbereiche und die in Abschnitt III genannten Betriebsstätten
III. Anforderungen an ortsveränderliche und/oder nichtständige Betriebsstätten (wie Verkaufszelte, Marktstände und mobile Verkaufsfahrzeuge), vorrangig als private Wohngebäude genutzte Betriebsstätten, gelegentlich als Gaststätten genutzte Betriebsstätten und Verkaufsautomaten
IV. Beförderung
V. Gerätespezifische Anforderungen
VI. Lebensmittelabfälle
VII. Wasserversorgung
VIII. Personalhygiene
IX. Lebensmittelvorschriften
X. Schulung

Neue EU-Richtlinie ab 2004
Am 1. Januar 2004 soll die neue Hygieneverordnung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft treten. Diese gilt
auch für “Lebensmittel tierischen Ursprungs”. Den Vorschlag, den die Kommission erarbeitet hat, kann man
sich bereits ansehen und herunterladen
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